Familie / Familiengründung

Fragen & Antworten

Ist bei einer künstlichen Befruchtung der Spender anonym?

Eine künstliche Befruchtung kann auf verschiedenen Wegen geschehen. Generell gilt: In Deutschland ist die Verwendung fremder Eizellen (Eizellenspende) gesetzlich verboten.

Noch bis vor 3 Jahren konnte in Deutschland der Samenspender lebenslang anonym bleiben. Am 28. Januar 2015 hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass Spenderkinder ab dem 18. Lebensjahr ein Auskunftsrecht haben. Die Rechtsgrundlage für den Auskunftsanspruch wird in § 242 BGB geregelt.

In angrenzenden EU-Ländern wie Dänemark können Frauen künstliche Befruchtung vornehmen lassen. Hier gibt es spezielle Kliniken die potentielle Samenspender mit dazugehörigen Hintergrundinformationen wie Augenfarbe, Größe, Alter und Gesundheitszustand katalogisiert haben.


Die beiden von euch sind LESBEN habt ihr äußert. Jetzt habe ich eine Frage, Habt ihr vielleicht keine Lust eigenen Kinder zu kriegen?

Ob eine Person Lust hat Kinder zu kriegen hängt nicht mit der sexuellen Orientierung zusammen, sondern hängt mit den eigenen Bedürfnissen und oft auch mit weiteren Faktoren, wie der eigenen Erziehung, den eigenen Werten oder der ökonomischen Lage zusammen. Eine sexuelle Orientierung schließt auch nicht den Kinderwunsch aus. Sehr viele homosexuelle Paare haben einen Kinderwunsch bzw. sich diesen Wunsch auch schon erfüllt.


Ich möchte fragen, wie zwei Lesben Kinder bekommen können

Ein lesbisches Paar, das in Deutschland Kinder bekommen möchte, hat verschiedene Optionen:

1. In Regenbogenfamilien: Aufgrund der Schwierigkeiten, die ein gleichgeschlechtlicher Kinderwunsch in Deutschland mit sich bringt, können homosexuelle Paare auch in Patchwork Familien mit weiteren Elternteilen Kinder großziehen.

2. Adoption: Seit der Ehe für alle ist das Adoptionsrecht für Homo- als auch Heteropaare gleich. Jedoch kommt auf ein Kind 10 potenzielle Elternpaare und die Prüfung auf eine mögliche Adoption ist sehr umfangreich und langwierig. Einige Länder schließen die Adoption durch gleichgeschlechtliche Ehepartner*innen sogar aus.

3. Pflegschaft: Homosexuelle Paare können auch Pflegekinder aufnehmen. Jedoch besteht hier eine emotionale Herausforderung, aufgrund der unsicheren Bindung. Schließlich sollen Pflegekinder möglichst den Kontakt zu den leiblichen Eltern beibehalten.

4. Künstliche Befruchtung/ Samenbank: Zunächst: eine finanzielle Unterstützung seitens der Krankenkassen bekommen nur heterosexuelle und verheiratete Frauen, wenn das Kind nicht natürlich empfangen werden kann (z.B. aufgrund Unfruchtbarkeit des Ehemanns). Prinzipiell ist die Samenspende an Frauenpaare in ganz Deutschland möglich, es ist jedoch dem jeweiligen medizinischen Personal freigestellt, ob sie diese auch durchführen wollen. Anonyme Samenspenden sind in Deutschland nicht mehr erlaubt. Das Kind hat ab dem 18. Lebensjahr das Recht seinen biologischen Vater kennenzulernen. Ein Samenimport aus dem Ausland ist möglich, wobei rechtlich, finanzielle, ethische und medizinische Fragen geklärt werden müssen (da es viele gesetzliche Grauzonen gibt). Und letztlich, wenn ein verheiratetes Mütterpaar ein Baby bekommt, wird die soziale, nichtgebärende Mutter nur durch Stiefkindadoption zur rechtlichen Mutter; bei verheirateten Paaren, die aus Mann und Frau bestehen, ist automatisch der Ehemann der rechtliche Vater, auch wenn er nicht der biologische Vater ist.

5. Leihmutterschaft: ist in Deutschland verboten.