Intergeschlechtlichkeit

Fragen & Antworten

Wer entscheidet bei Kindern über das Geschlecht bei Intergeschlechtlichkeit?

Ein Geschlechtseintrag direkt nach der Geburt ist heute nicht mehr nötig, denn seit 22.12.2018 gilt:
„Kann das Kind weder dem weiblichen noch dem männlichen Geschlecht zugeordnet werden, so kann der Personenstandsfall auch ohne eine solche Angabe oder mit der Angabe „divers“ in das Geburtenregister eingetragen werden.“

Seit 22. Mai 2021 sind Operationen und Behandlungen an intergeschlechtlichen Kindern jetzt nur noch erschwert möglich (Gesetz für Kinder mit „Varianten der Geschlechtsentwicklung“, falls dies nicht diagnostiziert ist, sind Operationen noch möglich).

Divers ist nun neben weiblich* und männlich* eine dritte Eintragungsmöglichkeit im Personenstand. Es gibt auch die Möglichkeit, den Personenstand offen zu lassen.