Rechtliches

Fragen & Antworten

Dürfen 13-Jährige mit 20 Jährigen Sex haben?

Nein! Sexuelle Handlungen mit Kindern unter 14 Jahren sind ausnahmslos verboten und strafbar.
Damit soll die sexuelle Selbstbestimmung von Kindern und Jugendlichen geschützt werden.

Strafgesetzbuch (StGB)
§ 176 Sexueller Missbrauch von Kindern
(1) Wer sexuelle Handlungen an einer Person unter vierzehn Jahren (Kind) vornimmt oder an sich von dem Kind vornehmen lässt, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft.
(2) Ebenso wird bestraft, wer ein Kind dazu bestimmt, dass es sexuelle Handlungen an einem Dritten vornimmt oder von einem Dritten an sich vornehmen lässt.
(3) In besonders schweren Fällen ist auf Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr zu erkennen.
(4) Mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren wird bestraft, wer
1. sexuelle Handlungen vor einem Kind vornimmt,
2. ein Kind dazu bestimmt, dass es sexuelle Handlungen vornimmt, soweit die Tat nicht nach Absatz 1 oder Absatz 2 mit Strafe bedroht ist,
3. auf ein Kind mittels Schriften (§ 11 Absatz 3) oder mittels Informations- oder Kommunikationstechnologie einwirkt, um
a) das Kind zu sexuellen Handlungen zu bringen, die es an oder vor dem Täter oder einer dritten Person vornehmen oder von dem Täter oder einer dritten Person an sich vornehmen lassen soll, oder
b) um eine Tat nach § 184b Absatz 1 Nummer 3 oder nach § 184b Absatz 3 zu begehen, oder
4. auf ein Kind durch Vorzeigen pornographischer Abbildungen oder Darstellungen, durch Abspielen von Tonträgern pornographischen Inhalts, durch Zugänglichmachen pornographischer Inhalte mittels Informations- und Kommunikationstechnologie oder durch entsprechende Reden einwirkt
(5) Mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren wird bestraft, wer ein Kind für eine Tat nach den Absätzen 1 bis 4 anbietet oder nachzuweisen verspricht oder wer sich mit einem anderen zu einer solchen Tat verabredet.
(6) Der Versuch ist strafbar; dies gilt nicht für Taten nach Absatz 4 Nr. 3 und 4 und Absatz 5.


Darf man sich in der Schule befriedigen lassen?

Mit was würdest du denn gern befriedigt werden? Klar kannst du dir von Klassenkamerad*innen Schokolade mitbringen lassen, um deine Heißhungerattacken zu stillen. Aber in der Schule zu masturbieren oder Sex zu haben, fällt unter Erregung öffentlichen Ärgernisses und kann rechtliche Folgen haben.


Darf man in der Schule masturbieren?

Nein! Dabei handelt es sich um Erregung öffentlichen Ärgernisses und dies hat rechtliche Folgen.

§ 183a
Erregung öffentlichen Ärgernisses
Wer öffentlich sexuelle Handlungen vornimmt und dadurch absichtlich oder wissentlich ein Ärgernis erregt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in § 183 mit Strafe bedroht ist.

Suche dir also am besten einen Ort, wo dich niemand stören und sehen kann.


Warum ist Sex an öffentlichen Orten (wie Wald) verboten?

Grundsätzlich ist Sex in der Öffentlichkeit nicht verboten. Sollte allerdings ein Dritter etwas davon mitbekommen und sich dadurch belästigt fühlen, kann dies rechtliche Folgen mit sich bringen. Es wird dann als Ordnungswidrigkeit bzw. Erregung öffentlichen Ärgernisses angesehen:

§ 183a
Erregung öffentlichen Ärgernisses
Wer öffentlich sexuelle Handlungen vornimmt und dadurch absichtlich oder wissentlich ein Ärgernis erregt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in § 183 mit Strafe bedroht ist.


Warum darf man erst mit 18 Sexspielzeug kaufen bzw. erst mit 18 in Sex-Shops?

Sex-Shops oder Erotikversandhäuser unterliegen dem Jugendschutz und dürfen ihre Waren nicht an Jugendliche unter 18 Jahren verkaufen. In Drogerien oder Kaufhäusern gibt es keine richtige Altersbeschränkung. Wenn du als Jugendlicher so ein Sexspielzeug kaufen möchtest, dann gibt es dort zumindest keine Probleme.


Wer entscheidet bei Kindern über das Geschlecht bei Intergeschlechtlichkeit?

Ein Geschlechtseintrag direkt nach der Geburt ist heute nicht mehr nötig, denn seit 22.12.2018 gilt:
„Kann das Kind weder dem weiblichen noch dem männlichen Geschlecht zugeordnet werden, so kann der Personenstandsfall auch ohne eine solche Angabe oder mit der Angabe „divers“ in das Geburtenregister eingetragen werden.“

Seit 22. Mai 2021 sind Operationen und Behandlungen an intergeschlechtlichen Kindern jetzt nur noch erschwert möglich (Gesetz für Kinder mit „Varianten der Geschlechtsentwicklung“, falls dies nicht diagnostiziert ist, sind Operationen noch möglich).

Divers ist nun neben weiblich* und männlich* eine dritte Eintragungsmöglichkeit im Personenstand. Es gibt auch die Möglichkeit, den Personenstand offen zu lassen.